|
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie haben sich entschlossen einen Aufenthalt auf unserem Hof zu buchen – wir freuen uns auf Sie und sehen darin eine besondere Verpflichtung.
Die nachfolgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als Bestandteil des Vertrages anerkennen, sollen beiderseits für klare Verhältnisse sorgen.
Unter dem Begriff ‚Veranstaltung’ zusammengefasst, sind Lehrgänge, Ferien- / Urlaubsaufenthalte, Gruppenreisen, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, etc.
1. Leistungen:
Massgeblich für den Inhalt des Vertrages sind ausschliesslich die entsprechende Ausschreibung, diese AGB’s, die allgemeinen Informationen zu unseren Angeboten sowie hierauf Bezug nehmende Angaben in der Reisebestätigung.
2. Ferienaufenthalt für Kinder und Jugendliche
Dieser Preis beinhaltet die Betreuung, Unterbringung, Verpflegung und die angegebene Programmgestaltung. Falls der Teilnehmer gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder auf sie verzichtet, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung. Insoweit bleibt auch jegliche Haftung durch uns ausgeschlossen.
2. Anreise / Abreise:
Die An- und Abreise zum Lehrgang / Ferienaufenthalt ist Sache des Teilnehmers und liegt ausserhalb unserer Leistungen und unseres Verantwortungsbereiches.
3. Lehrgänge mit Abschlussprüfung:
Lehrgänge mit Abschlussprüfung werden nach der ‚Ausbildungs- und Prüfungsordnung’ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung durchgeführt und geprüft. Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Lehrgangs und Prüfungsgebühr vorab bezahlt ist.
4. Kita,- Hort- Klassen- Reisegruppenfahrten:
Die in der Anmeldung angegebene Teilnehmerzahl gilt als Planungsgrundlage. Die verbindliche Teilnehmerzahl muss spätestens 30 Tage vor der Anreise mitgeteilt werden, ansonsten gelten mindestens die in der Anmeldung genannten Zahlen als Abrechnungsgrundlage.
5. Tierrisiko:
Unsere Angebote haben in der Regel sportlichen Charakter und bedingen normalerweise den Umgang mit Tieren im Allgemeinen und Pferden im Besonderen. Trotz grösstmöglicher Sorgfalt und Sicherheitsvorschriften können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Wir empfehlen daher den Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung.
6. Haftung:
Bargeld und Wertgegenstände sofern sie unerlässlich mitgebracht werden müssen, können im Haupthaus hinterlegt werden. Vom Mitbringen von Funktelefonen, Gameboys und ähnlichem, bitten wir im Hinblick auf das Gruppenerlebnis abzusehen.
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen uns als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
- 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
- 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
· 7. Gültigkeit der Anmeldungen:
a) Lehrgänge mit dem Eingang der Anmeldung und der Lehrgangsgebühren in voller Höhe als Gutschrift auf das Veranstalterkonto. Die Lehrgangskosten verstehen sich jeweils ohne Nebenkosten wie Anlagen- bzw. Boxenmiete, allfällige Kosten für Verpflegung, Übernachtung oder Mietpferde.
b) Kinderferien: mit der Anmeldung und 80,- € je Person als Gutschrift auf das Betriebskonto.
c) Gruppenfahrten: mit der Anmeldung und 100,- € als Gutschrift auf das Betriebskonto.
d) Urlaube mit der Anmeldung und Eingang der in der Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung auf das Betriebskonto.
Restbeträge am Anreisetag in bar, als Scheck, bzw. als Gutschrift auf das Betriebskonto.
8. Rücktritt:
a) Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Falle des Rücktritts fallen Stornokosten in folgender Höhe an:
- Bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtpreises;
- bis 31 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtpreises;
- bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises;
- bis 6 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises;
- bis 2 Tage vor Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises;
· Erfolgt kein Antritt der Reise gilt dies als Rücktritt.
2) Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
3) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisehaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
b) Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder noch zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Muss der Reiseveranstalter notwendigen Massnahmen treffen um den Reisenden zurückzubefördern, dann trägt der Reisende die Mehrkosten für die Rückbeförderung. Im Übrigen fallen andere entstehende Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
c) Rücktritt wegen nicht erreichen der Teilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei nicht erreichen der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist er dann dem Kunden gegenüber verpflichtet nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzusenden. Der Kunde erhält den Reisepreis unverzüglich zurück.
d ) Abbruch der Reise
Bei Abbruch der Reise aus Gründen, die nicht im Verschulden des Veranstalters und seiner Mitarbeiter liegen (z.B. Heimweh, Nichteingliederung, Nichtgefallen usw.), erfolgt keine Rückerstattung. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen der Aufsichtspflichtigen, bei Fremd- oder Eigengefährdung oder Gewalt kann ein Reisender ohne Erstattung des Reisepreises oder einer Teilsumme ausgeschlossen werden.
9. Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten, die sie uns zur Verfügung stellen, werden bei uns elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich oder per e-mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass sie dies nicht wünschen. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung mit dem Kennwort ‚Datenschutz’ an unsere Anschrift.
10. Photos:
Wir machen darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Veranstaltungsgestaltung Photo,- Film- und Videoaufnahmen angefertigt werden und diese unter Umständen auf der Homepage des Veranstalters, in Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden können. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie hierzu Ihr ausdrückliches Einverständnis.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden:
Der Reisende ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651e des BGB hat er dem Veranstalter eine Angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäss erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns: dem Hof Repente, vertreten durch Antje Kreutzer in 16837 Luhme OT Repente, Repenter Straße 6 geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
12. Sonstiges:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB’s hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bestimmungen oder geschlossener Verträge zur Folge.
13. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Neuruppin.
|